+++ Mi. 20.3. Hauptversammlung Beginn 19.30Uhr Gasthaus Hecht +++ Sa 13.4. im CREDO: Kinderkonzert+Instrumentenvorstellung Beginn 14Uhr +++ Frühjahrskonzert Beginn 18:30Uhr +++
Musikverein Ebersbach-Fils e.V.

Ankündigung der Generalversammlung für 9. März 2018

Einladung an alle Vereinsmitglieder zur Teilnahme an der jährlichen ordentlichen Generalversammlung.

(Öffentliche Bekanntmachung der Mitgliederversammlung gemäß Satzung)

Termin: Freitag 09. März 2018

Beginn: 19.30 Uhr

Ort: Gasthaus Hecht Ebersbach

Vorläufige Tagesordnungspunkte:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bericht der Dirigenten
  3. Bericht des Vorstands
  4. Bericht des Jugendleiters
  5. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
  6. Aussprache über die Berichte
  7. Entlastungen
  8. Wahlen
  9. Ehrungen
  10. Änderung bzw. Neufassung der Vereinssatzung und Beschluss Vereinsordnungen
  11. Anträge
  12. Verschiedenes

Zu Punkt 8. Wahlen: 
Zu den Wahlen können sich alle Vereinsmitglieder über 18 Jahre aufstellen lassen. Mehr dazu im nächsten Stadtblatt.

Zu Punkt 10. Satzungsänderung:
Hinweis: Änderungen und Ergänzungen der §§ 1 bis 19/ Neufassung der §§ 17-18
Neben den üblichen Tagesordnungspunkten wird an diesem Tag auch über die Satzungsänderung abgestimmt. Auf Grund von Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz haben wir die Satzung des Musikvereins auf den aktuellen Stand gebracht. So wurden die § 1 bis § 19 geändert und ergänzt und insbesondere § 17 (Vereinsordnungen) und § 18 (Datenschutz) angepasst.
Der Entwurf der neuen Satzung nebst Erläuterungen sowie die dem neuen § 17 entsprechenden Vereinsordnungen können auf unserer Homepage (www.musikverein-ebersbach.de) eingesehen werden. Auf Wunsch kann der Satzungsentwurf in Papierform auch bei der Vorstandschaft angefragt werden.

Folgendes Dokument ist Gegenstand des Antrags über die Satzungsänderung:

Folgende Dokumente sind Gegenstand der Vorstellung bzw. Antrags über die Vereinsordnungen:

Zu Punkt 10. Anträge:
Anträge von Mitgliedern an die Generalversammlung brauchen nur dann berücksichtigt zu werden, wenn sie mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungsbeginn einem Vorstandsmitglied schriftlich mit Begründung zugegangen sind. Die Anträge werden zusammen mit der endgültigen Tagesordnung bekannt gegeben und der Antragsteller darüber informiert, ob die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden oder welche Gründe dagegen sprechen.

Der Vorstand und Vereinsausschuss

(Veröffentlichung Ebersbacher Stadtblatt, 25.1.2018, Aktualisierung 13.2.2018 “TOP 10. Satzungssänderung”)