Orchesterzusammensetzung Das GBO setzt sich in der Regel aus Musikerinnen und Musiker zusammen, die zumindest das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es kann aber auch für besondere Anlässe oder auf Dauer durch begabte jüngere Musikerinnen/Musiker des Jugendblasorchesters erweitert werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird von den Mitgliedern eine musikalische Mitwirkung sowohl im Jugendblasorchester als auch im Großen Blasorchester erwartet. Der Übergang aus dem Jugendblasorchester in das GBO ist im Vorfeld stets zwischen dem 2. Vorsitzenden, dem Jugendleiter und den Dirigenten abzusprechen. Aus besonderen Gründen bzw. zu besonderen Anlässen kann das GBO nach Absprache zwischen dem 2. Vorsitzenden und dem Dirigenten des GBO aushilfsweise durch vereinsfremde Musikerinnen/Musiker verstärkt bzw. erweitert werden. Der Dirigent hat nach Absprache mit dem 2. Vorsitzenden das Recht, Mitglieder des GBO wegen mangelhaftem Probenbesuch oder ungenügender Leistung von der Probenarbeit bzw. von musikalischen Auftritten auszuschließen.
Qualifikationsrichtlinien Die Qualifikationsrichtlinien gelten für die Musikerinnen/Musiker, die vom Jugendblasorchester in das GBO übergehen oder als zuvor vereinsfremd im GBO neu aufgenommen werden und umfassen in erster Linie: die bereits im Vorfeld abgelegte D2-Prüfung mit der Zielsetzung, spätestens zwei Jahre nach Eintritt in das GBO die D3-Prüfung zu absolvieren, sowie die ermöglichte Leistungseinschätzung durch das Vorspiel beim Dirigenten mit den nachstehenden Kriterien: Dur-/Moll-Tonleitern (bis zu 5 Vorzeichen), Prima-Vista-Spiel einfacherer Literatur (z. B. aktuelle Unterhaltungsmusik), Auszüge komplexerer Musikstücke (z. B. aktuelle Konzertmusik) nach Vorbereitung im Einzelstudium und Vortrag eines Selbstwahlstückes. Zur Förderung einzelner Musikerinnen/Musiker sind vom Dirigenten in Abstimmung mit dem 2. Vorsitzenden geeignete Lehrgänge und Weiterbildungsmaßnahmen auszuwählen. Die Gesamtheit aller Mitglieder des GBO ist vom Dirigenten musikalisch weiterzuentwickeln.
Grundsätze Folgende Grundelemente sind in der musikalischen Arbeit des GBO in Balance zu halten: Musizierfreude musikalische Leistung und Qualität Gemeinschaftserlebnis Den musikalischen Zielen des GBO sind neben der vorausgesetzten regelmäßigen Probenarbeit, die in nachstehender Auflistung genannten Prioritäten zugeordnet: Konzertmusik Unterhaltungsmusik Marschmusik Ständchen, Beerdigungen und sonstige Auftritte - Konzertmusik Die konzertante Musik des GBO umfasst z. B. Konzerte (Frühjahrskonzert, Promenadenkonzert, Kirchenkonzert, Jahreskonzert usw.).
Wettbewerbe und Wertungsspiele Das GBO hat das Ziel, die Blasmusik als eigenständige Kunstform zu entwickeln, zu pflegen und zu verbreiten. Deshalb sollen vorwiegend Originalwerke für Blasorchester oder anerkannt hochwertige Transkriptionen bei konzertanter Musik zur Aufführung kommen. Bei Wertungsspielen und Wettbewerben ist das Spiel in der Höchststufe (Deutschland), 1. Klasse/Höchstklasse (Schweiz) bzw. Klasse D/E (International) anzustreben.
Unterhaltungsmusik Die Unterhaltungsmusik des GBO umfasst sowohl die Stimmungsmusik als auch die gehobene Unterhaltungsmusik, die z. B. bei Frühschoppen-Konzerten oder Auftritten im Festzelt dargeboten werden. Das GBO hat das Ziel, auch die Unterhaltungsmusik mit musikalischem Niveau zu spielen und zu präsentieren. Dies soll insbesondere durch anspruchsvolle Arrangements, solistische Einlagen und Showelementen erreicht werden.
Marschmusik Das GBO hat das Ziel, die Marschmusik musikalisch ausdrucksvoll und optisch sauber zu präsentieren. Die bei der Marschmusik zu spielenden Märsche sind auch Bestandteil des Unterhaltungsprogrammes und sollen dort insbesondere hinsichtlich der musikalischen Gestaltung gepflegt werden. Die Marschformation beinhaltet nur die grundlegende Marschdisziplin incl. einfacher Formationen, wie z. B. den Gegenzug. Eine Teilnahme an Marschwettbewerben oder Rasenshows ist nicht Ziel des GBO.
Ständchen, Beerdingungen, Sonstige Auftritte Das musikalische Programm für Ständchen, Beerdingungen und sonstige Auftritte muss so ausgelegt sein, dass es sowohl vom gesamten GBO als auch von einer kleinen Besetzung des GBO vorgetragen werden kann. Generell wird das Programm vom Vize-Dirigenten, der such die Auftritte leitet, ausgewählt und einstudiert. Der Dirigent hat hierbei beratende Funktion. Probenarbeit Die Probenarbeit ist nach den oben genannten Zielvorstellungen auszurichten und findet mit Ausnahme der Schulferien regelmäßig einmal wöchentlich (zur Zeit Freitags von 20.00-22.00 Uhr) statt. Eventuelle Zusatzproben, Probenwochenenden usw. werden nach Absprache mit dem 2. Vorsitzenden und dem Dirigenten festgelegt. Am Jahresbeginn und unter Umständen in der Jahresmitte wird ein Probenplan erstellt und an die Musikerinnen/Musiker weitergeleitet. Satzproben werden von den Satzführern eigenständig und zusätzlich zu den Gesamtproben durchgeführt. Der Dirigent legt die Mindestanzahl der notwendigen Satzproben ereignisorientiert fest.
Das gesamte Probenkonzept ist gemäß Anlage (Anm.: hier nicht veröffentlicht!) anzuwenden. 10.05.2000 Thomas Canto (2.Vorsitzender) und Volker Eissele (Dirigent)