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Ehrenmitglieder

Mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaften ehrt der Verein diejenigen Mitglieder die dem Verein 40 Jahre die Treue gehalten haben. Der Verein kann ebenso diejenigen Mitglieder, die sich durch besondere Verdienste und Leistungen hervorgetan haben, durch eine Ernennung zum "Ehrenmitglied aufgrund besonderer Verdienste" besonders ehren. Vereinsvorstände, die sich in besonderer Weise und Leistung für den Verein eingesetzt haben, können nach Ablauf ihrer Amtszeit mit der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden geehrt werden. Zuständig für die Ehrungen ist der Vereinsausschuss.
Satzung §6 Abs. 2 und 3:
2. Ehrenmitgliedschaft: Personen, die 40 Jahre dem Verein angehören oder die sich um die Volksmusik oder den Verein besondere Verdienste erworben haben, können durch den Vereinsausschuss zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
3. Zu Ehrenvorsitzenden können ehemalige Vorstände aufgrund besonderer Verdienste ernannt werden. Die Ernennung erfolgt durch den Vereinsausschuss. Sie sind berechtigt an den Vorstandssitzungen beratend teilzunehmen und können in Absprache mit einem Vorstandsmitglied repräsentativ tätig sein.

Ehrenvorsitzende

Dr. Peter Leukhardt
1. Vorsitzender 1994 - 2007 

Günter Gansloser
1. Vorsitzender 1964 und 1971 - 1992

Erich Giepen (+)
1. Vorsitzender 1952 - 1963

Ehrendirigenten

Karl-Heinz Elter (+)
Dirigent 1976 - 1991

Alfred Bantel (+)
Dirigent 1910 - 1937 und 1948 - 1954